Was die EU-Gebäuderichtlinie für Eigentümer bedeutet
Worauf sollten Sie jetzt bei einem beabsichtigten Verkauf Ihrer Immobilie achten?
Die Europäische Union (EU) nimmt in Sachen Klimawandel auch den Immobiliensektor in den Blick. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Etwa 14 Millionen, ungefähr die Hälfte der Immobilien in Deutschland sind betroffen. Was kommt auf Eigentümer zu?
Derzeit erleben wir eine Entstehung einer Zweiklassengesellschaft in Deutschland: nämlich zwischen Gebäuden mit guter und Gebäuden mit schlechter Energiebilanz. Denn als Faktor für den Wert einer Immobilie tritt neben die Lage immer mehr auch die Energieeffizienz.
Das heißt, auch in einer guten Lage verlieren Immobilien an Wert, wenn sie schlechte energetische Werte aufweisen. Das heißt: möchten Eigentümer den Wertverfall ihrer Immobilie stoppen, kommen sie um eine energetische Sanierung schwer drumherum.
Was heißt das für Eigentümer?
Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit dem ImmobilienKontor Gaskow
Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.

Was steht im Energieausweis?
Seit über zehn Jahren gibt es ihn mittlerweile, den Energieausweis. Die gute Nachricht vorweg: Es brauchen sich nur Eigentümer, die vermieten, verpachten oder veräußern möchten, um dieses Dokument kümmern. Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst, kann es spannend sein, zu erfahren, wie es um den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes bestellt ist. Lässt der Wert zu wünschen übrig, können Sanierungsmaßnahmen klug sein: Der Umwelt und dem eigenen Geldbeutel zuliebe.
weiterDie 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
- Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Was es beim Energieausweis zu beachten gibt
Soll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden, ist der Energieausweis Pflicht. Liegt er nicht spätestens beim Besichtigungstermin vor oder wird gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Deshalb sollte hier einiges beachtet werden. Je nach Immobilie – Bestand oder Neubau – wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden.
Was Sie noch beim Energieausweis beachten müssen, erfahren Sie in unserem kurzenClip.....

Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.
Das ImmobilienKontor Gaskow regelt alles. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.
ImmobilienKontor Gaskow arbeitet mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.
Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, erstellen wir (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis kostenlos.
Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.
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Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.

